News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Landesfeuerwehrschule
Landesfeuerwehrverband
Innenminister
Landesbranddirektor:
Dienstgrad, bzw. Funktionsbezeichnung bei der Feuerwehr.

In Baden-Württemberg ist der Landesbranddirektor Referatsleiter im Innenministerium und ranghöchster Feuerwehrbeamter im Land.

In Berlin trägt der Leiter der Berufsfeuerwehr diesen Dienstgrad.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt17 Beiträge
AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792685
Datum28.07.2014 14:37      MSG-Nr: [ 792685 ]4783 x gelesen

Hallo

die Ausführungen in dem oben genannten Link zur LFS sind mir bekannt, hier wird jedoch immer bei jedem Bekleidungsstück von einem "Teil der Feuerwehrbekleidung nach neuer...." gesprochen somit verstehe ich die einzelnen Komponenten als gleichberechtigte "Feuerwehrbekleidung "

Deswegen meine Frage gibt es irgendwo hierzu eine Dienstanweisung oder ein Schreiben des LFV des IM oder wer auch immer das dann festlegt ich darf die Di3enstkleidung haben und ich muss die Uniform haben ?

Ich weis das es der LBD so ausgesprochen hat er wünsche sich das jeder Feuerwehrangehörige eine Uniform bekommt aber ob es auch zwingend so vorgeschrieben ist das fehlt mir eben .....

MkG. Rolf Zastrow

_____________________________
Mein Beitrag = meine Meinung

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.157


Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt