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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 792685 | ||
Datum | 28.07.2014 14:37 MSG-Nr: [ 792685 ] | 4783 x gelesen | ||
Hallo die Ausführungen in dem oben genannten Link zur LFS sind mir bekannt, hier wird jedoch immer bei jedem Bekleidungsstück von einem "Teil der Feuerwehrbekleidung nach neuer...." gesprochen somit verstehe ich die einzelnen Komponenten als gleichberechtigte "Feuerwehrbekleidung " Deswegen meine Frage gibt es irgendwo hierzu eine Dienstanweisung oder ein Schreiben des LFV des IM oder wer auch immer das dann festlegt ich darf die Di3enstkleidung haben und ich muss die Uniform haben ? Ich weis das es der LBD so ausgesprochen hat er wünsche sich das jeder Feuerwehrangehörige eine Uniform bekommt aber ob es auch zwingend so vorgeschrieben ist das fehlt mir eben ..... MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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