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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Unterschiede zwischen LF-KatS und LF-KatS Hessen | 6 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 792512 | ||
| Datum | 26.07.2014 09:21 MSG-Nr: [ 792512 ] | 5456 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominik D. Wenn ich dich dort jetzt richtig verstanden habe, kann der Bund darüber entscheiden ob das Fahrzeug bei der Feuerwehr bleibt oder es abgezogen wird egal wie lange es dort war? 1. Der Bund ist und bleibt (bis zu einer evtl. Übereignung) Eigentümer und könnte grundsätzlich immer was anderes mit seinem Eigentum anstellen... 2. Der Bund übergibt die Fahrzeuge nicht selbst und direkt (auch wenns ab und an in Pressemeldungen anders wirkt), sondern übergibt die Fahrzeuge den Ländern, die diese wiederum an die Kreise bzw. kreisfreien Städte übergeben (nach deren eigenem Plan, der sich auch ändern und damit zu Umverteilungen führen kann, vgl. NRW in den letzten Jahren). 3. Die Fahrzeuge bleiben aber (abgesehen von größeren Umwälzungen wie nach der Wiedervereinigung oder in NRW in den letzten Jahren) am gleichen Standort, so lange der seine KatS-/ZS-Aufgaben wie geplant/versprochen bzw. formal dargestellt erfüllen kann/will. Ausgemustert werden die dann, wenn der Reparaturaufwand unwirtschaftlich wird, das trifft derzeit z.B. immer mehr der um die 25 - 30 Jahre alten LF 16-TS... Geschrieben von Dominik D. Gibt es bei den Länderbeschaffungen dann auch LF-KatS Bayern, Schsen etc Jedes Land hat da eigene Ideen, was man für den KatS zusätzlich kaufen sollte/müsste. Wie die jeweils entstehen hat was mit gerade erlebten Einsätzen, Einflüssen der Verbände und persönlichen Kontakten zu tun... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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