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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAtemluftversorgung Korb Hubrettungsfahrzeuge11 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792343
Datum23.07.2014 20:33      MSG-Nr: [ 792343 ]2300 x gelesen

Hallo,

soweit ich das von der Ferne übersehen kann (Nennweite, Druck) müsste die Leitung ursprünglich maximal nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt worden sein (steht irgendwo in Art. 3 Druckgeräte-RL). Wenn ja, dann deswegen bzw. weil für Druckluft ist es keine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV (vgl. § 1). Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!). Also treffen wir uns mal wieder bei der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers (ist ja schließlich ein Arbeitsmittel :-)), der dann den Prüfumfang festlegen darf. Gut, wenn der Hersteller der Leitung (= Hersteller des Hubrettungsfahrzeugs?!) dazu etwas in seiner Anleitung schreibt. Ansonsten und im Zweifel mit dem/r freundlichen Mann/Frau von der ZÜS sprechen, die sowieso die Flaschen prüfen muss.

Grüße,

Christian

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