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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Atemluftversorgung Korb Hubrettungsfahrzeuge | 11 Beiträge | ||
| Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 792343 | ||
| Datum | 23.07.2014 20:33 MSG-Nr: [ 792343 ] | 2300 x gelesen | ||
Hallo, soweit ich das von der Ferne übersehen kann (Nennweite, Druck) müsste die Leitung ursprünglich maximal nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt worden sein (steht irgendwo in Art. 3 Druckgeräte-RL). Wenn ja, dann deswegen bzw. weil für Druckluft ist es keine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV (vgl. § 1). Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!). Also treffen wir uns mal wieder bei der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers (ist ja schließlich ein Arbeitsmittel :-)), der dann den Prüfumfang festlegen darf. Gut, wenn der Hersteller der Leitung (= Hersteller des Hubrettungsfahrzeugs?!) dazu etwas in seiner Anleitung schreibt. Ansonsten und im Zweifel mit dem/r freundlichen Mann/Frau von der ZÜS sprechen, die sowieso die Flaschen prüfen muss. Grüße, Christian | ||||
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