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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe #
| 16 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 792209 | ||
| Datum | 21.07.2014 18:09 MSG-Nr: [ 792209 ] | 4693 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Bericht in der Ostsee-Zeitung Der "Bericht" (wenn man ihn denn so nennen will) hat natürlich auch auf FB die Runde gemacht. Aus den Tastaturen der mündigen und universalsachkundigen Kommentatoren dort war zu entnehmen, der arme Feuerwehrmann hat alles richtig gemacht, weil es ja den rechtfertigenden Notstand gibt (sogar zwei, nach OWiG und StGB), und weil sein Anliegen ja auch höherwertiger war als der Sachschaden wurde er ja sogar in Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt. Und außerdem (ein paar Auszüge dieser Ergüsse): Leute so geht das nicht....wir werden Dich unterstützen....los Leute...verschicken was geht und Wolgast zeigen was los ist...und schickt das überall hin....ich habe das schon an RTL geschickt....alle Feuerwehrleute aus Wolgst sollten in einem Brief schreiben das sie nicht mehr fahren... Früher hätte man bei solchen Fällen einfach mal zum Telefon gegriffen, und oft sogar ohne jeden weiteren Schreibkram für den Fahrer wäre die Sache vom Tisch gewesen. Heute greift man auch einfach zum Telefon, komischerweise ist da aber ne Zeitung dran, die macht dann ein Bild, dramaturgisch wertvoll mit dem Brief des Grauens in der Hand des ehrenamtlichen Behördenwillküropfers kurz vor der Exekution, schreibt noch ein bisschen Text dabei wo so gut wie überhaupt nix drin steht, was man Information nennen könnte, und schon bekommt der Fahrer vom Volk einen Angriff auf seine Menschenwürde attestiert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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