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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWelche Firmen als Generalunternehmer für WLF41 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg792026
Datum18.07.2014 15:24      MSG-Nr: [ 792026 ]10748 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael T.Was Du da schreibst macht doch gar keinen Sinn. Wo liegt jetzt das Problem das Fahrgestell nach Eingang zu zahlen?
Wieso sollte das keinen Sinn machen? Unter Umständen können die Kosten einfach nach hinten gezogen werden was je nach Belastung des Auftragnehmers sehr viel Sinn machen kann.
Weiterhin bezahle ich nichts was ich nicht abgenommen habe.
Ich hätte jetzt im Februar einen VW zahlen müssen, denn ich im Juli erstmalig gesehen habe. Da spar ich mir doch die Anfahrt dafür. Wenn es mit einer Baubesprechung zusammenläuft ist das Ok da ich das angelieferte Fahrzeug (SA etc.) dann abnehmen kann.
Die Aussage das dies gar keinen Sinn macht kannst Du so generell nicht tätigen.
Durch Aufbauverzögerungen (Abgasnormen, ESP) soll es sogar schon zu Zulassungsproblemen gekommen sein...das Fahrzeug gehört dann aber bereits....genau.
Machst Du einen Endpreis bei fehlerfreier Abnahme, kann dies recht komfortabel sein.

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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