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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neubau Gerätehaus | 71 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Mühlacker / BW | 791845 | ||
Datum | 15.07.2014 22:09 MSG-Nr: [ 791845 ] | 19051 x gelesen | ||
Hallo Herr Hinz auch wenn es sich um ein kleines Fw Gerätehaus handelt, sollten die normativen Vorgaben eingehalten werden. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Norm sowie die gültigen Unfallverhütungsvorschriften auf die Arbeitsstättenverordnung verweisen. In meiner Eigenschaft als beratende Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieur weise ich meine Kunden auf diese Eigenheiten hin. Dies hat zur Folge, dass meine Kommunen sich meiner schon in der Planungsphase bemächtigen und sich in Bezug auf die gesetzliche, unfallversicherungsrechtlichen wie auch die normativen Vorgaben beraten lassen. Folge: Die von uns erstellte sicherheitstechnische Bewertung fließt teilweise in die Baubeschreibung mit ein. Vereinzelt werden unsere Aussagen auch für die Bauausschreibung verwendet, so dass die Kommune/ der Betreiber sich darauf verlassen kann, dass er z.Z. der Erstellung des Gebäudes ein solches errichtet, welches eben den o.a. Forderungen entspricht. Dies entspricht in ungefähr einer Gefährdungsbeurteilung, welche wir im voraus erstellen und welche man dann im Nachgang schnell als eine solche umstellen kann. Gerne können sie mich kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Michael Haug | ||||
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