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Ministerium des Innern und für Sport
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791791
Datum15.07.2014 13:20      MSG-Nr: [ 791791 ]5007 x gelesen

An Mustern oder Beispielsätzen seitens des Gemeinde-/Städtebundes oder des Landes wirst du da nichts finden, es gab wohl mal 1993 ein Schreiben des Innenministeriums, das allerdings nicht online zu finden ist. Ich bin da noch ein paar Monate raus, vielleicht haben andere das aber zur Hand. Das Hauptsatzungsmuster des GStB verweist noch darauf ("Schreiben des ISM vom 11.11.1993, Az.: 386/861-50/28").
Aus dem Kopf raus wurde sich da auf eine Studie der Handwerkskammer berufen, wonach ein selbständiger Handwerksmeister einen Stundenlohn von XY hätte. Wohlgemerkt, 1993...
Wir selber haben dazu keine feste Satzungsregelung. Manche haben es, wie du schreibst, in der Hauptsatzung geregelt, andere haben daraus eine eigenständige Satzung gemacht. Das hat kommunalrechtliche Hintergründe (und entspricht so auch nicht ganz einer VV zur Gemeindeordnung), so eine eigene Satzung lässt sich aber leichter wieder ändern, wenn man das mal anpassen möchte.
Eine solche Satzung sieht dann z.B. so aus (Beispiel Neuwied). Diese Variante, entweder pauschaler Satz, aber auf Antrag/Glaubhaftmachen auch mehr, wiederum bis zu einer Obergrenze, sieht man so recht häufig.
Was man auch hilfsweise nehmen könnte, wäre ein Satz, den die Hauptsatzung für Selbständige als Ratsmitglieder vorsieht. Das Hauptsatzungsmuster des GStB verweist da auf die Sätze der Landesverordnung über die Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüsse, frag mich aber nicht warum. Vielleicht weils die einzige (oder eine von sehr wenigen) Vorgabe vom Land ist, wo genaue Sätze und keine Min/Max-Sätze an Entschädigung vorgesehen sind.
In der aktuellen Diskussion um die Gebühren für kostenersatzpflichtige Einsätze werden die Verdienstausfälle von Selbständigen als Teil der "Echtkostenerhebung" genannt, auf der dann die Personalkosten kalkuliert werden. Könnte man als Argumentationshilfe nehmen, wenn man den Satz mal anheben möchte...

So, viel Text in der Mittagspause, und einen Betrag habe ich immer noch nicht genannt. Ich würde natürlich auch rundhören, wie es die anderen (insb. Nachbarkommunen) machen, aber ich würde bei dem Thema mit denen reden, die es betrifft: Eure Selbständigen. Ist denen der aktuelle Satz zu niedrig, was würden die als gerecht empfinden, was wird gewünscht (und wieviele machen überhaupt was geltend)? Denn unter "Selbständig" kann vom Studenten, der nebenbei als kleine Firma z.B. Homepages betreut bis hin zum Stararchitekten alles sein, mit entsprechenden Unterschieden im Verdienst.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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