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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 791780 | ||
Datum | 15.07.2014 12:23 MSG-Nr: [ 791780 ] | 4977 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Und dementsprechend muss man die Selbständigen auch hier als "Selbstarbeitgeber" betrachten, der entsprechend seinen Verdienstausfall entschädigt bekommt, aber keinen in der Zeit entgangenen Gewinn oder andere Kosten (wie ich schon öfter schrieb: leider. Aber derzeit ist nunmal die Rechtslag so, nur Entschädigung, kein "Freikaufen"). Arbeitnehmern mit erfolgsabhängigen Einkommen (Provison, Akkord, ...) wird AFAIK ja auch ein Mittelwert zugeteilt. Das ein Selbstständiger bei Einsatz XY nicht den Gewinn des vermeintlich entgangene Auftrags geltend machen kann, ist natürlich klar. Geschrieben von Sebastian K. Das wird sowohl bei den pauschalen Sätzen, als auch den "ausgehandelten", ganz gerne vergessen. Für Freiberufler sind 15,00 EUR eher suboptimal. Für Selbstständige aus Handel, Handwerk oder Gewerbe kann man mit Leben. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de
Geändert von Christian B. [15.07.14 12:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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