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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter erklären Frau für Tot.... lebte aber noch23 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland791543
Datum10.07.2014 19:20      MSG-Nr: [ 791543 ]4626 x gelesen
Infos:
  • 12.07.14 Link aus der regionalen Zeitung

  • Geschrieben von Andre S.So ein Einsatz läuft immer als "bewusstlos" oder "laufende Rea" und diese Stichwörter sind eine Notarztindikation. Und zwar initial, da muss sich der RTW nicht überlegen ob sie nachalarmieren oder nicht.
    Mit Verlaub. Das halte ich für Quatsch! Man sollte doch wohl die Kirche im Dorf lassen.
    Ich kenne genug Rettungsassis, die eindeutig so gut ausgebildet sind, dass sie einen sicheren Tod erkennen. Dann braucht's kein NEF, wenn die Absprache ist, dass die "anderen" Ärzte die nötigen Dinge ausstellen.

    Gibt es keine Absprache, wäre es völlig legitim, den nächsten Notarzt als bedingt einsatzbereit zum Toten zu schicken. Natürlich ohne Alarm. Und dann muss z.B. ein Bluthochdruck oder ein Vorhofflimmern mal warten. Das geht auch.

    Ihr in München müsst allerdings alles anders machen, weil München in Bayern liegt und bedingt ein Teil Bayerns ist. Damit verdienen die Notärzte Geld pro Einsatz. Bei Privatpatienten sehr viel Geld! Dass da die Indikationen für einen NEF Einsatz ganz anders gesehen werden als in Bremerhaven, liegt doch völlig auf der Hand. Und dass eine laufende REA dann nun mal noch mit der Versicherung abgerechnet werden kann oder ein bewusstloser Patient auch, wird sicher zu solchen seltsamen Umschreibungen führen. Der Vertrag mit der Krankenversicherung endet nämlich mit dem Tode. Danach zahlen die Angehörigen (oder der Bestattet ... der holt sich das Geld allerdings eiskalt wieder - ich habe da bedeutend mehr Skrupel.)

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