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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden34 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791521
Datum10.07.2014 15:54      MSG-Nr: [ 791521 ]5185 x gelesen

Die Leitung einer FF in Berlin erfolgt durch den Wehrleiter, der von der Behörde, nach Anhörung der Wehrmitglieder, bestellt wird. Er ist der Ansprechpartner für die Behörde für alle Belange seiner Wehr und hat Personalverantwortung und Weisungsbefugnis in seiner Wehr. Er hat soweit einen Gestaltungsspielraum (z.B. bei der Dienstplangestaltung in seiner Wehr), muss sich aber an Rahmenbedingungen halten. Das wird überall so sein.

Die Anzahl der mit der hier diskutierten Stundenpauschale versehenen Dienststunden ist beschränkt. Das ist auch ganz vernünftig so. Du kannst also eine tolle Einsatzübung ansetzen, die den ganzen Tag dauert und allen richtig Spass macht. In der Abrechnung der geleisteten Ausbildungsstunden wird aber nach Erreichen des vorgebenen pauschalen Stundenkontingentes abgeschnitten.

Genauso ist mein Kommentar zu verstehen. Der Wehrleiter kann eine Ausbildung anordnen, überschreitet diese Ausbildung aber das von der Behörde vorgegebene Zeitmaß, gibt es keine Pauschale für diese "zusätzlichen" Stunden. Schließlich soll mit der Stundenpauschale nicht der Zeitaufwand, sondern ein Sachaufwand ausgeglichen werden. Dieser steigt aber nicht linear mit den Stunden an. Gleichzeitig werden der Kreativität und der Flexibilität bei der Dienstgestaltung keine haushälterischen Fesseln angelegt.
Du kannst immer mehr machen als von der Behörde gefordert.

Ich halte das für eine sehr vernünftige Lösung. Damit ist das Ziel, dass Du nicht noch Geld für den Feuerwehrdienst mitbringen musst auf verwaltungstechnisch einfachem Wege erreicht.

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