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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Kooperationen THW, war:Unwetter NRW, Pfingsten 2014 | 3 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 791516 | ||
Datum | 10.07.2014 12:29 MSG-Nr: [ 791516 ] | 1639 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Werden Kräfte dann zur Erfüllung des Kooperationsvertrages freigeschaufelt, entferntere Einheiten nachalarmiert oder hat der Kooperationspartner einfach Pech gehabt? 1. Ich kenne bislang keinen Kooperationsvertrag, der ein konkretes Schutzziel garantiert oder eine Sanktion für Nichterfüllung festlegt. 2. Ich glaube, dass bei den Kooperationsverträgen gerne sehr optimistisch vom Optimalfall ausgegangen wird, Flächenlagen werden vermutlich ignoriert. "Es ist noch immer gut gegangen." Anders kann ich mir gewisse Kooperationen nicht erklären. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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