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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKeine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-(60 Beiträge
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen791406
Datum07.07.2014 19:52      MSG-Nr: [ 791406 ]10192 x gelesen
Infos:
  • 07.07.14 Gro%C3%9Fschirma
  • 07.07.14 Feuerwehr Großschirma
  • 07.07.14 Großschirma: Ortschef lehnt Sonderrecht für Feuerwehr ab

  • Geschrieben von Norbert P.Klar, das lässt sich nur langfristig angehen bzw. ändern. Es ist aber ein denkbares Mittel zur Lösung des Problems der Tagesverfügbarkeit

    Denkbare Lösungen gibt es viele.
    U.a. auch den jeweiligen AG endlich mal den wirklichen Verlust der Kraft zu entschädigen...viel Spaß bei der Durchsetzung in der Politik...

    Geschrieben von Norbert P.Es ist aber halt auch so, dass es eine Pflichtaufgabe FW gibt und zu der geforderten Leistungsfähigkeit gehört eben auch das regelmäßige Einhalten der Hilfsfrist am Tage. Das ist in der Fläche nicht immer gegeben bzw. nur unter größten Verrenkungen. Also müssen sich die Verantwortlichen Gedanken machen. Überall BF/HA ist nicht bezahlbar. Ausrückegemeinschaften oder ähnliches stoßen irgendwann an ihre Grenzen und sicher kann einem keiner sagen, wann was an der Einsatzstelle ankommt.

    Schau mal genau nach in wie vielen LBSG noch Hilfsfristen drin stehen.

    Geschrieben von Norbert P.Ein Weg, die Aufstellung "Rathausfeuerwehren" zu fördern wäre die einfache Anordnung von oben (Land, Bund oder immer wieder gern genommen die pöhse EU). Dann wären die Verantwortlichen vor Ort fein raus, sie "müssen ja".

    BS ist immer noch kommunale Aufgabe und damit deren Entscheidung.

    PS: Man sollte mal hinterfragen wann sich der gemeine Einwohner überhaupt für die Feuerwehr interessiert!

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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