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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lahn-Dill-Kreis (Hessen) - Digitalfunk-Kurse: Staatsanwalt ermittelt | 6 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 791336 | ||
Datum | 04.07.2014 00:04 MSG-Nr: [ 791336 ] | 2929 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker C. Wieso Verpflegungsgeld für Ausbildung. Noch dazu für Digitalfunkausbildung? Das waren bei uns (abgehalten von BF) so 3 x 2 Stunden. Der zeitliche Ablauf kann ja anders gewesen sein. Und dann kann schon eine Verpflichtung entstehen, die FA zu verpflegen. Ich kenne es jetzt nur aus Bayern: Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistende [...] bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen [...] (Art. 9 Abs. 5 BayFwG) Und Ausbildung ist Dienst. Etwas ähnliches wird es wohl in Hessen auch geben. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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