News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLahn-Dill-Kreis (Hessen) - Digitalfunk-Kurse: Staatsanwalt ermittelt6 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt791336
Datum04.07.2014 00:04      MSG-Nr: [ 791336 ]2929 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Wieso Verpflegungsgeld für Ausbildung. Noch dazu für Digitalfunkausbildung? Das waren bei uns (abgehalten von BF) so 3 x 2 Stunden.
Der zeitliche Ablauf kann ja anders gewesen sein. Und dann kann schon eine Verpflichtung entstehen, die FA zu verpflegen. Ich kenne es jetzt nur aus Bayern: Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistende [...] bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen [...] (Art. 9 Abs. 5 BayFwG)
Und Ausbildung ist Dienst.
Etwas ähnliches wird es wohl in Hessen auch geben.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.161


Lahn-Dill-Kreis (Hessen) - Digitalfunk-Kurse: Staatsanwalt ermittelt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt