Geschrieben von André W.
Und genau hier würde ich mich sehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Verpflichtung beruhen kann
Bei uns ist das eine Dienstanweisung des Kommandanten. Eine andere (Rechts-)Grundlage wirst Du dafür nicht finden. Macht m.E. aber auch nichts, da der Kommandant ja durchaus diese Weisungen erlassen kann - ggf. auch in (enger) Abstimmung mit dem Bürgermeister.
Geschrieben von André W.
da ich auf eine diesbezüglich im Jahr 2009 gestellte Anfrage an meine Wehrführung bis heute keine Antwort erhalten habe.
Tja, das ist allerdings bitter...
Geschrieben von André W.
Eine anlasslose "Verpflichtungserklärung" halte ich aus Gründen des Datenschutzes für extrem bedenklich weil -zumindest bei uns- überhaupt nicht klar ist, welcher Personenkreis
a.) Kenntnis bekommt und
b.) ob (und wenn "Ja") wie dieser Personenkreis zur Wahrung einer Schweigepflicht "verdonnert" worden ist.
Spätestens, wenn es einen Vorfall gab (und der muss noch nicht mal in der eigenen Wehr geschehen sein, da reicht schon der Landkreis), wäre es nicht mehr "anlasslos". Und das Thema Datenschutz wird ja sehr gerne bemüht, auch wenn das auch meistens nur vorgeschoben wird (soll jetzt aber kein persönlicher Angriff sein, ist nur eine allgemeine Feststellung, die auf einige Jahre Berufserfahrung greift). Im übrigen: wenn das bei Euch nicht geregelt ist: schlecht! Bei uns ist klar, dass
a.) alle Führungskräfte davon Kenntnis erlangen und
b.) keiner seine diesbezüglichen Infos offensiv in die Feuerwehr tragen soll. Wobei das in der Regel eh nicht erforderlich ist, weil sich bei uns auf dem Dorf das schneller rumspricht als es manchen lieb ist...
Geschrieben von André W.
Eben aus diesen Gründen werde ich bis zu einer Klärung auch keine -bei uns geforderte- Erklärung unterschreiben sondern "nur" meinen Führerschein vorgezeigen (und auch keine Erlaubnis zum Anfertigen einer Kopie abgeben).
Das ist jedem selbst überlassen, ich kenne genug Feuerwehren, da werden diese Maschinisten eben kein Fahrzeug mehr führen, bis sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Und womit: mit Recht! Wenn fremde Fahrzeuge bewegt werden (sollen/ möchten/ dürfen/...), dann muss man auch die "Spielregeln" des Fahrzeughalters beachten. Ist bei mir im Beruf auch so. Ich kenne sogar einen Hausmeister, dem wurde gekündigt, weil er einen (wohl alkoholbedingten) Führerscheinentzug seinem Arbeitgeber nicht gemeldet hatte...
Geschrieben von André W.
Mir (als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse CE) ist es egal, wie der Halter einer Feuerwehr gedenkt, seine Fahrzeuge zum Einsatzort zu bekommen und mir ist es auch egal, ob ich Maschinist oder Schlauchtruppmann bin. Definitiv nicht egal ist mir die -meiner Meinung nach übersteigerte- Wut zum Erfassen persönlicher Daten und Verhältnisse ohne vorheriger Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen.
Ganz ehrlich: die Thematik stellt sich (Gott sei Dank) dann nicht, wenn derjenige einen Zuschuss zu seinem Führerschein haben möchte. Denn entweder, er gibt vorab seine Verpflichtungserklärung ab, oder er bekommt eben nichts ausbezahlt. In meinem Bekanntenkreis kenne ich jedenfalls niemanden, der deswegen eine Welle schlägt. Scheinbar ist bei uns die Welt diesbezüglich noch "in Ordnung"... :-)
Ganz davon ab: was ist mit anderen aktiven Einsatzkräften, die evtl. auch "Meldepflichten" haben (z.B. AGT)... fällt das alles auch unter Datenschutz?
Gruß
Markus
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