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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 791297 | ||
Datum | 03.07.2014 11:06 MSG-Nr: [ 791297 ] | 5270 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Thomas E. Warum weltfremd? Da geht es darum, das ein Unternehmer kontrolliert, ob die Leute die seine Fahrzeuge benutzen auch einen Führerschein haben, nicht mehr und nicht weniger. richtig - eine solche Frist ist nicht weltfremd sondern orientiert sich an der Realität. Ich kann mir gut vorstellen daß es nicht wenige Feuerwehrleute gibt deren Führerschein mal für vier Wochen auf "Urlaub" ist und diese Tatsache nicht an die grosse Glocke hängen. Wenn dann die Situation eintritt das z.B. bei einer Übung ein Maschinist doch eingetreilt wird könnte die Versuchung nicht nein zu sagen und dies vor der Mannschaft dann auch noch zu begründen gegeben sein. Dann fährt man halt das LF bei der Übung. Wird ja schon nicht auffallen ... Wenn dann was passiert bzw. der Fahrer ohne Führerschein erwischt wird ist der Bürgermeister bzw. der Wehrführer mit im Boot. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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