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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 790976 | ||
Datum | 25.06.2014 17:43 MSG-Nr: [ 790976 ] | 8215 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. "Eifel? Wieso Eifel? Hier ist nicht die Eifel, die fängt erst da hinten an!" Wenn es euch beruhigt, im Pfälzerwald würde man wohl dann die Aufwandsentschädigung in "Ster Brennholz, Buche" angeben während man am Haardtrand dazu tendieren dürfte sie in "Fuder Tafelwein, Riesling oder Dornfelder" zu bemessen. Aktuelle Umrechnungskurse von "Ster Holz" in "Fuder Wein" oder "Schafherde" sowie "Überlassung eines 5er BMW Kombi mit Skisack und Panoramadach" sind mir nicht geläufig. Allerdings zahlt z.B. die Stadt Lambrecht bis heute ihre Weiderechte im Stadtwald von Deidesheim mittels eines wohlgehörnten und wohlgebeutelten Geißbockes von Napoleon Bonaperte höchselbst per Dekret anno 1808 bestätigt, vielleicht läßt sich daraus ein Umrechnungskurs ableiten. ;-) === Für all die Leser, die sich verwundert den Kopf kratzen: Reine Frotzeleien unter verschiedenen Landesteilen von Rheinland-Pfalz. | ||||
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