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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790970
Datum25.06.2014 17:03      MSG-Nr: [ 790970 ]8253 x gelesen

Geschrieben von Daniel M. Jede Kommune (der kommunalen Selbstverwaltung sei Dank) legt die Höhe der Aufwandsentschädigungen selbst fest, warum dann nicht auch die " physische Darreichungsform"?!Ich kann dir nicht sagen, warum man hier ausdrücklich monatliche Pauschalbeträge in Geldbeträgen (mit Mindest- und Höchstgrenzen) festgelegt hat. Und ich traue mich nicht, die Vermutung zu äußern, dass man Angst hatte, dass in der tiefsten Eifel sonst noch mit Schafen oder anderen Naturalien entschädigt würde ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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