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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz790969
Datum25.06.2014 16:59      MSG-Nr: [ 790969 ]8283 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Verzichten im eigentlichen Sinne kann er nicht. Er könnte sie höchstens über Umwege verrechnen, quasi als monatlichen Eigenanteil für die Nutzung.
Hab ich so sinnhaft gemeint.
Wäre zumindest eine Möglichkeit wie man für ein Dienstfahrzeug argumentieren könnte.
Jede Kommune (der kommunalen Selbstverwaltung sei Dank) legt die Höhe der Aufwandsentschädigungen selbst fest, warum dann nicht auch die " physische Darreichungsform"?!

MfG
Daniel

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Geändert von Daniel M. [25.06.14 16:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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