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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 790955 | ||
Datum | 25.06.2014 15:19 MSG-Nr: [ 790955 ] | 8339 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Interessanterweise sind die Kriterien für die Brandgefahren (B1-B5) exakt die gleichen wie die für technische Gefahren (T1-T5), da wären differenziertere Kriterien jedenfalls wünschenswert. Nach dem Katalog müssten also z.B. alle B2 Gemeinden auch in T2 eingeordnet sein usw. Das ist aber sicher nicht immer sinnvoll. Erhöhte Brandgefahr durch ausgedehnte Wälder erfordert z.B. seltenst einen TH-Satz vor Ort. Eben. Da muss man unter Umständen etwas ab- und zugeben können. Vor allem, da auch nicht immer alle Kriterien erfüllt sind und da die Beschreibung doch teilweise recht abstrakt ist. Was ist z.B. "geringer" Durchgangsverkehr? Reicht es, wenn ein Kriterium erfüllt ist, mehrere oder alle? Das klärt leider auch die FwVO sowie deren bisheriger Kommentar (seit der letzten Überarbeitung gibt es leider noch keinen neuen Kommentar dazu) nicht. Geschrieben von Oliver S. Das wird meines Wissens jedoch nicht kontrolliert, nicht einmal ob es theoretisch vor Ort sein könnte. Auch das obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Geschrieben von Oliver S. Wer es sich leisten kann, baut eben vier FEZen und vier Atemschutzwerkstätten. Die Aussage Mindestausstattung ist nicht auf alles bezogen sondern auf Fahrzeuge und Material. Nicht auf FEZen. Bei (Atemschutz-)Werkstätten ist inzwischen sogar wieder gewollt, diese verbandsgemeindeübergreifend zusammenzulegen. Geschrieben von Oliver S. Ich kenne genügend Fälle, wo es eben nicht funktioniert, wo zu einer fragwürdigen Einteilung der Risikoklassen eine völlig unpassende Ausstattung mit Fahrzeugen kommt, und zwar sowohl zu viel als auch zu wenig Material. Ich kenn da auch einige fragwürdige Einstufungen. Teilweise sogar ohne Widerspruch der Aufsichtsbehörde nach Prüfung. Gruß, Michael | ||||
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