News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Kreisfeuerwehrinspekteur
Feuerwehr-Verordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790953
Datum25.06.2014 15:15      MSG-Nr: [ 790953 ]8414 x gelesen

Geschrieben von Michael W.- Die Einstufung erfolgt in kommunaler Selbstverwaltung, wird aber stichprobenweise durch die höheren Behörden (ADD, ISM) z.B. bei Zuschußbeantragung geprüft.Habe mittlerweile aus mehreren Kreisen gehört, dass sich die KFI die Einstufungen regelmäßig anschauen, und bei Änderungen der Kommunen da auch ein Auge drauf halten.

Geschrieben von Michael W. Das System funktioniert eigentlich meines Wissens recht gut, ohne dass in jeder Verbandsgemeinde ein umfassender Bedarfsplan (der auch nur dann korrekt sein kann, wenn die Grundlagen dazu irgendwo festgelegt sind und nicht irgendein Gutachter mal gerade so schreibt, was er für richtig hält) erstellt werden muss.Mir gefällt das System auch soweit ganz gut, mit ein bisschen Selbstdisziplin der Kommunen und Wehren. Nur dass die FwVO für Dritte keine Anspruchsgrundlage ist, stört mich etwas. Das nimmt doch einiges von dem "Druck", sich an diese VO zu halten.
Und wenn man sich BSP aus anderen Ländern anschaut, viel mehr ist damit auch nicht gewonnen. Eher im Gegenteil.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.112


Rechnungshof rügt Wehrleiter - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt