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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790951 | ||
Datum | 25.06.2014 15:06 MSG-Nr: [ 790951 ] | 8408 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. Nach dem Katalog müssten also z.B. alle B2 Gemeinden auch in T2 eingeordnet sein usw. Das ist aber sicher nicht immer sinnvoll. Erhöhte Brandgefahr durch ausgedehnte Wälder erfordert z.B. seltenst einen TH-Satz vor Ort.Das liegt schlicht daran, dass die Fahrzeuge für B und T im großen und ganzen mittlerweile die gleichen sind. Deshalb würden unterschiedliche Einstufungen in B und T so gut wie nie dazu führen, dass andere Fahrzeuge vorgehalten würden. Im übrigen ist der bei Stufe 2 genannte MS-TH nicht das, was man gemeinhin unter "TH-Satz" versteht. Bestandteil dieses "Mindestsatz Technische Hilfe" ist u.a. Beleuchtungsmaterial und eine Motorsäge, damit auch im Wald nicht verkehrt. Geschrieben von Oliver S. Das wird meines Wissens jedoch nicht kontrolliert, nicht einmal ob es theoretisch vor Ort sein könnte.Das ist leider richtig. Und insbesondere fehlt mir hier die Kontrolle (oder überhaupt erstmal Vorgabe), mit welcher Besatzung das Fahrzeug da ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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