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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 790941 | ||
Datum | 25.06.2014 14:04 MSG-Nr: [ 790941 ] | 8513 x gelesen | ||
Hallo, vielleicht muss man dazu auch mal die Bedingungen in RLP betrachten: - Die (Verbands-)Gemeinden stufen ihre Ausrückebereiche (i.d.R. Ortsgemeinden, die noch eigene Löscheinheiten haben, die auch nach Landesvorgabe erhalten werden sollen) in Risikoklassen für Brand, Technische Hilfe, ABC-Gefahren sowie Wassergefahren ein. Einstufungskriterien sind in der FwVO (RLP) vorgegeben. Für jede dieser Einstufungen gibt es Vorgaben, welches Material (Fahrzeuge) in welcher Zeit vor Ort sein muss (Stufen 1-3, nach 8, 15 und 25 Minuten). Dazu gibt es noch Vorgaben, welches Material (Fahrzeuge) pro (Verbands-)Gemeinde oder pro Landkreis mindestens einmal vorzuhalten sind, selbst wenn sie nach Risikoklasseneinstufung nicht dabei rumkämen. - Die Einstufung erfolgt in kommunaler Selbstverwaltung, wird aber stichprobenweise durch die höheren Behörden (ADD, ISM) z.B. bei Zuschußbeantragung geprüft. - Natürlich kann es trotz dieser Einstufungen und dabei zugrundeliegender Tabellen, was wie vorhanden sein müßte, Einzelfälle geben, wo das ein oder andere zusätzliche Fahrzeug Sinn macht, immerhin schreibt die FwVO auch von "Mindestausstattung", eine "Maximalausstattung" ist da nirgends festgelegt. Das System funktioniert eigentlich meines Wissens recht gut, ohne dass in jeder Verbandsgemeinde ein umfassender Bedarfsplan (der auch nur dann korrekt sein kann, wenn die Grundlagen dazu irgendwo festgelegt sind und nicht irgendein Gutachter mal gerade so schreibt, was er für richtig hält) erstellt werden muss. Gruß, Michael | ||||
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