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Tragkraftspritzenfahrzeug
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790935
Datum25.06.2014 13:16      MSG-Nr: [ 790935 ]8582 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Manfred K.....und dann Jahre später das zweite Mal Ersatzbeschafft wird

Der Bedarf wird doch wohl festgelegt, nur dafür gibt es auch Zuschuß. Zumindest in RLP spielt es keine Rolle, was da vorher stand. Auch wenn manchmal hierzuland auch noch die Märchen rumgeistern, dass z.B. ein LF8 nicht durch ein TSF ersatzbeschafft werden könne. Wenn der Bedarf nur ein TSF hergibt, kann das durchaus so sein.

Es ist übliche Praxis, so auch bei uns im Landkreis an mehreren Stellen passiert, dass alte Erstangreifer größerer Wehren ersatzbeschafft wurden (z.B. ältere LF8, LF16 usw.) und die Altfahrzeuge durchaus noch einige Jahre bei kleineren Ortswehren, deren Fahrzeugstellplatz groß genug war, im Einsatz waren. So gab es z.B. eine Wehr, die ursprünglich ein TSF hatte (m.W. über 30 Jahre alt), dann erst ersetzt durch ein mindestens genauso altes, ausgesondertes TLF16/25 der Stützpunktwehr der gleichen Gemeinde, danach durch ein ebenso ausgesondertes LF16 der Stützpunktwehr ersetzt und schließlich erst dann (ca. 10 Jahre nach Aussonderung des ursprünglichen TSF) durch ein neues TSF-W ersetzt. Sowas kann durchaus Sinn machen, insbesondere da auch zwischen Beantragung der Bezuschussung einer Neubeschaffung und deren Bewilligung schnell mal 5 Jahre rum sind und ein Fahrzeug mal früher als geplant, ein anderes dafür später außer Dienst gestellt werden kann bzw. wird.

Wenn allerdings ein beschaffendes Organ (Gemeinde bzw. deren Rat) so blauäugig ist und sich bei Neubeschaffungen ohne weitere Nachfrage nur an dem orientiert, was gerade so da rumsteht und dabei nicht merkt, dass ein Fahrzeug zwei Mal beschafft werden soll, muss schon was gewaltig schieflaufen.

Gruß,
Michael

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