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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 790920 | ||
Datum | 25.06.2014 11:14 MSG-Nr: [ 790920 ] | 8829 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Sorry, aber da fehlt oft jede Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde! Global gesehen. Kann man so nicht sagen. Zumindest wenn für ein Fahrzeug in RLP Landeszuschuß beantragt wird, wird auch der Bedarf geprüft. Sonst gibt es keinen Zuschuß bzw. nur für das, für das auch Bedarf besteht. In Einzelfällen kann natürlich eine Kommune auch ohne Zuschuß beschaffen, das steht ihr frei, nennt sich auch "kommunale Selbstverwaltung". Ich kenn da einige Bundesländer, da wird das wesentlich weniger kontrolliert und Fahrzeuge eher nach "Geschmack" des jeweiligen Kreisbrandinpektors anstatt nach Norm und Bedarf beschafft und auch bezuschußt. Auch dass ein ersatzbeschafftes Fahrzeug mal noch weiter im Dienst bleibt, sei es als Reserve oder als "größerer" zeitweiser Ersatz eines Kleinfahrzeuges bei einer kleineren Teileinheit (so wird das auch oft praktiziert) kann durchaus sinnvoll sein. Auch hier muss man fallweise betrachten. Nicht immer fallen dadurch höhere Kosten an. Gruß, Michael | ||||
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