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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790916
Datum25.06.2014 10:36      MSG-Nr: [ 790916 ]9057 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Regt sich hier tatsächlich niemand ernsthaft über die Luxus-Kommando-Karosse mit Panorama-Glasdach, Alufelgen und Skisack auf? Oder über vier Feuerwehreinsatzzentralen (RLP) und vier Atemschutzwerkstätten? Wäre interessant zu wissen, wie die PSA der FA und die Fahrzeuge der kleineren Ortswehren in dieser Kommune aussehen, denn man scheint in Rat und Verwaltung ein Herz für die Feuerwehr zu haben.

Das Problem ist nicht die Sonderausstattung des Fahrzeuges. Das Problem ist eher, ob es zulässig und sinnvoll ist, dem WL einen Kommandowagen (gleich welcher Ausstattung) für den Privatgebrauch bzw. die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung zu stellen und ob das notwendig ist. Ob dann letztendlich irgendeine (für ein Feuerwehrfahrzeug) mehr oder weniger sinnvolle Ausstattung vorhanden ist, ist eigentlich nur das kleinste Problem bei diesem Thema. Ob bei einem Leasingfahrzeug im Neuwert von ca. 50.000,- nun für 3.000,- mehr oder weniger Sonderausstattung vorhanden ist, dürfte da kaum eine Rolle spielen.

Gleiches gilt für die Anzahl der FEZen und der Atemschutzwerkstätten. Ohne weitere Kenntnisse über diese Gemeinde kann man da wenig sagen, außer dass die Zahl "vier" sicherlich zu hoch ist. Mehr als eine Atemschutzwerkstatt kann aber je nach Größe der Gemeinde durchaus noch sinnvoll sein.

Gruß,
Michael

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