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Landkreis
Kreisfeuerwehrinspekteur
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Einsatzleitwagen
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Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorHelm8ut 8B., Jünkerath / RLP790877
Datum24.06.2014 22:23      MSG-Nr: [ 790877 ]9544 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Sebastian K.Das kommt nicht vom LBM, sondern vom ISIM. Seit letztem Jahr gibt es da eine (etwas sehr seltsame) "Quotenregelung", wonach sich die Aufgabenträger quasi entscheiden können, ob die Anzahl der möglichen "Blaulichtberechtigungen" nach Einwohnerzahl oder Fläche festgelegt werden soll. D.h. eine Ausnahmegenehmigung pro angefangene 15.000 Ew oder pro angefangene 100.000 qkm. Würde bei eurem LK Vulkaneifel z.B. bedeuten: nach Fläche hättet ihr 10 "Blaulichtberechtigungen", nach Einwohner lediglich 5. In dichter besiedelten Kreisen dreht sich das dann, z.B. Rhein-Pfalz-Kreis: 4 nach Fläche, aber 10 wären nach Einwohner möglich.
Diese werden dann von den Kreisen auf vorrangig KFI und Stellv., LNA und OrgL aufgeteilt, und wenn dann welche übrig bleiben, könnte man Wehrleiter damit versorgen. Die einzigen Privatfahrzeuge, die außerhalb dieser Quote blaulichteln dürfen, sind die der ÄLRD.


Die Quotenregelung ist bekannt, und ist auch angewendet. Das ISIM lässt wenn die Quote noch nicht erfüllt ist, in Ausnahmefällen eine Regelung für Wehrleiter zu.
Der LBM legt sich aber da quer und sagt: Die Vorgaben des ISIM sind schön und gut, aber wir bilden uns da unsere eigene Meinung. Die Bedarfsanfragen der Wehrleiter bleiben erstmal liegen, wir müssen mit unserem reduzierten Personalbedarf Vorrangig Geldeinbringende Sondergenehmigungen für Schwertransporte etc. bearbeiten.

Bei uns gibt es für die Führer der Stützpunktwehren Führungsfahrzeuge (1ELW 1, 2MTF), die von den Führern im ersten Abmarsch genutzt werden. Z.B, fährt der Zugführer auf dem ELW als Führungsfahrzeug zur Einsatzstelle, im weiteren Einsatzverlauf wird dann nach Lage der ELW eingerichtet oder nicht. Der WL übernimmt je nach Bedarf an der Einsatzstelle die Einsatzleitung mit Führungstrupp oder Staffel.
Wer dann als Nachrückender WL mal probiert hat an einem 2KM Stau vorbeizukommen wird einschätzen können warum man ein Sondersignal auf seinem Fahrzeug haben sollte.

Schöne Grüße Helmut

Dies ist Ausschließlich meine persönliche Meinung.

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