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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 790877 | ||
Datum | 24.06.2014 22:23 MSG-Nr: [ 790877 ] | 9544 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Sebastian K. Das kommt nicht vom LBM, sondern vom ISIM. Seit letztem Jahr gibt es da eine (etwas sehr seltsame) "Quotenregelung", wonach sich die Aufgabenträger quasi entscheiden können, ob die Anzahl der möglichen "Blaulichtberechtigungen" nach Einwohnerzahl oder Fläche festgelegt werden soll. D.h. eine Ausnahmegenehmigung pro angefangene 15.000 Ew oder pro angefangene 100.000 qkm. Würde bei eurem LK Vulkaneifel z.B. bedeuten: nach Fläche hättet ihr 10 "Blaulichtberechtigungen", nach Einwohner lediglich 5. In dichter besiedelten Kreisen dreht sich das dann, z.B. Rhein-Pfalz-Kreis: 4 nach Fläche, aber 10 wären nach Einwohner möglich. Die Quotenregelung ist bekannt, und ist auch angewendet. Das ISIM lässt wenn die Quote noch nicht erfüllt ist, in Ausnahmefällen eine Regelung für Wehrleiter zu. Der LBM legt sich aber da quer und sagt: Die Vorgaben des ISIM sind schön und gut, aber wir bilden uns da unsere eigene Meinung. Die Bedarfsanfragen der Wehrleiter bleiben erstmal liegen, wir müssen mit unserem reduzierten Personalbedarf Vorrangig Geldeinbringende Sondergenehmigungen für Schwertransporte etc. bearbeiten. Bei uns gibt es für die Führer der Stützpunktwehren Führungsfahrzeuge (1ELW 1, 2MTF), die von den Führern im ersten Abmarsch genutzt werden. Z.B, fährt der Zugführer auf dem ELW als Führungsfahrzeug zur Einsatzstelle, im weiteren Einsatzverlauf wird dann nach Lage der ELW eingerichtet oder nicht. Der WL übernimmt je nach Bedarf an der Einsatzstelle die Einsatzleitung mit Führungstrupp oder Staffel. Wer dann als Nachrückender WL mal probiert hat an einem 2KM Stau vorbeizukommen wird einschätzen können warum man ein Sondersignal auf seinem Fahrzeug haben sollte. Schöne Grüße Helmut Dies ist Ausschließlich meine persönliche Meinung. | ||||
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