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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 790873 | ||
Datum | 24.06.2014 21:52 MSG-Nr: [ 790873 ] | 9429 x gelesen | ||
Das hängt mit der Verwaltungsstruktur in RLP zusammen. Wehrleiter: Chef der Feuerwehren einer Verbandsgemeinde (Zusammenschluss mehrerer Orte und Städte zu einer Verwaltugsgemeinschaft), Ansprechpartner und Beauftragter des VG-Bürgermeisters Wehrführer: Chef der Feuerwehr eines Ortes bzw. einer der VG angehörigen Kommune. In großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten gibt es teilweise nochmal andere Konstellationen. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Geändert von Michael L. [24.06.14 21:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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