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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 790857 | ||
Datum | 24.06.2014 20:38 MSG-Nr: [ 790857 ] | 9894 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael L. Ich habe das auch zwei Mal gemacht. In Ausnahmesituationen auch kein Thema. Aber nicht als Regel. Dazu habe ich einen ELW1 (oder einen KDOW) im Stall. Der ist Führungsfahrzeug. Kommt aber darauf an, wo sich der Einsatzleiter befindet bzw. aus welcher Wehr er kommt und wo der ELW1 steht. | ||||
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