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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790853 | ||
Datum | 24.06.2014 20:14 MSG-Nr: [ 790853 ] | 9993 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael L. Ich kenne Wehrführer die mit ihrem Privatwagen die Einsatzstelle anfahren. Quasi als KDOW ohne Blaulicht....Wird hier aus diversen Gründen auch öfters gemacht, auch von mir selbst. Wenn ich zu spät am GH ankomm, und die Truppe ohne GF los ist (kommt hier mittlerweile wg. Massenanfall von Führungsausbildungen nicht mehr vor, in anderen Orten schon), oder wenn absehbar ist, dass die Fahrzeuge ansonsten voll besetzt sind, aber weitere (übergeordnete) Führungskräfte gebraucht werden könnten (die alte Story "Wo sitzt der ZF"), oder es eine Lage ist, die ich mir als Einsatzberichtsschreiber- bzw. Unterzeichner doch lieber auch selbst anschaue, oder... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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