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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Einsatzleitwagen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790849
Datum24.06.2014 19:09      MSG-Nr: [ 790849 ]11156 x gelesen

Der Rechnungshofbericht im Volltext findet sich hier:

http://www.rechnungshof-rlp.de/icc/internet/med/ac3/ac3707bd-a270-c641-5b1e-4eb4040d17ef,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Der Fall des Wehrleiters mit Kommandowagen ist auf Seite 54 beschrieben.

Geschrieben von Helmut B.Hat der Rechnungshof die Feuerwehr so dargestellt, oder hat der Redakteur dieses Beispiel ausgewählt?
Der Rechnungshof hat den Fall so dargestellt und der Redakteur hat ihn ausgewählt.

Geschrieben von Helmut B.Ist das beanstandete Fahrzeug bezuschusst worden, oder handelt es sich bei dem geringen Preis um die notwendige Ausrüstung für ein privates Fahrzeug mit Blaulichtberechtigung?
Das Fahrzeug wurde nicht bezuschusst. Es handelt sich nicht um ein privates Fahrzeug. Der genannte Preis ist der Aufpreis für das Ausstattungspaket (dessen Bezeichnung auf einen BMW 3er hindeutet). Das Fahrzeug wurde für zwei Jahre geleast. Gesamtkosten seit dem ersten Leasingfahrzeug 2008: ca. 35.000

Geschrieben von Helmut B.Welches weitere " Auto " der Feuerwehr steht dem Wehrleiter denn noch zur Verfügung?
Der ELW.

Geschrieben von Helmut B.Wofür als von zu Hause oder von der Arbeitsstelle oder sonstwoher zur Einsatzstelle zu kommen benötigt man denn einen Kommandowagen?
Zitat Wikipedia: Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses Fahrzeug sollte als selbstständiger und einzelner Leitwagen nur zur Koordination kleiner Einsätze genutzt werden. De facto wird es aber empirisch hauptsächlich von Führungskräften größerer Feuerwehren oder Einheiten verwendet.

Geschrieben von Helmut B.Wer verfügt als Wehrleiter in RLP über einen Kommandowagen auch zur privaten Nutzung?
Vermutlich werden viele Kommandowagen privat "mitgeführt", um jederzeit direkt eine Einsatzstelle anfahren zu können.

Geschrieben von Helmut B.Daher wüsste ich schon gerne wie der jeweilige Wehrleiter es schafft, seiner Verpflichtung nach LBKG die Einsatzleitung an der Einsatzstelle ab Risikoklasse 2 zu übernehmen, nachkommt.
Wie soll man diese Frage verstehen? Er setzt sich nach Bedarf in seinen Kommandowagen oder den ELW oder sein Privatfahrzeug und fährt zur Einsatzstelle. Die betreffende Gemeinde ist nicht in Risikoklasse 4 eingeteilt.

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