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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Deutschlandfahne | 26 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790782 | ||
Datum | 23.06.2014 14:00 MSG-Nr: [ 790782 ] | 5737 x gelesen | ||
Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011 Die Bundesflagge an Haus und Auto,Kleingarten, Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus Quelle: Protokoll Inland Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (BGBl. I S. 79) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), wonach alle Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, die Bundesflagge zu führen haben, besteht für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011 Die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes Quelle: BMI Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes. Dem genannten Wappen, Wappenteilen oder der Dienstflagge des Bundes stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 EUR verhängen. Für die Ahndung der widerrechtlichen Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr ist das Bundesamt für Justiz die nach § 145 Markengesetz zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Klaus S. [23.06.14 14:02] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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