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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alkohol & Einsatzdienst - war: Rettungsfahrzeug kracht in Streifenwagen: Feuerwehrmann betrunken im Einsatz | 53 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 790284 | ||
Datum | 13.06.2014 18:40 MSG-Nr: [ 790284 ] | 11430 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Wir können jetzt wieder in die Tiefen der Juristerei einsteigen: Ja, wir können es kompliziert machen. Wir können uns auch einfach merken, dass es ab 0,3 Promille rechtlich gesehen riskant wird. Wer sicher unter diesem Wert liegt, ist nicht nur für die Teilnahme am Straßenverkehr sondern auch für die Teilnahme am Einsatz IMNSHO tauglich (IIRC: für Träger von Kreislaufgeräten kann das anders aussehen?). Damit ist das "Feierabend-Bier", das "WM-Bier" usw. unkritisch, so lange es eben bei dem einen Bier bleibt. Abweichend ist natürlich das absolute Alkoholverbot für die Jüngeren und die Führerschein-Neulinge zu beachten. | ||||
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