News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 790028 | ||
Datum | 08.06.2014 23:25 MSG-Nr: [ 790028 ] | 24923 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Thorsten H. Also ich traue einer Finanzbehörde durchaus zu, zu analysieren, ob zum Beispiel Ausrückezeiten eingehalten werden. ...die in Niedersachsen nicht gesetzlich geregelt sind. Die Gemeinden müssen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Ob das erreicht wird, indem die Feuerwehr in 2, 5 oder 7 Minuten unterwegs ist, steht nirgends. Und in diesem Moment wird es mit der Beurteilung komplex. Da reicht ein analysieren von Ausrückezeiten nicht mehr aus. Da muss man vielleicht schon mal drauf schauen, welche Hilfe wann erbracht werden muss. Es ist völlig unrealistisch bei den Ausrückezeiten bei einer freiwilligen Feuerwehr im ländlichen Bereich den Maßstab für städtische Feuerwehren anzulegen. Es gibt Gegenden, da hast Du locker 20 min Anfahrtsweg zur Einsatzstelle. Ob das erste Fahrzeug nach 3 oder 5 Minuten ausrückt ist da irrelevant, die Zeiten nach AGBF kannst Du nicht erreichen. Die Orbit-Studie, auf die sich ja die AGBF-Empfehlung stützt ist zudem nicht unumstritten. Ich habe sie nie gelesen, aber ich weiß, dass ein Zimmerbrand nicht erst nach 13 oder 17 min zu einem Problem werden kann: Zimmerbrand Am Ende des Clips ist etwas mehr als die Dispositionszeit verstrichen. Geschrieben von Thorsten H. Die Idee Standorte zusammen zu legen ist wie gesagt von keinem Rechnungshof erfunden worden und findet durchaus auch Ausserhalb der Finanzbehörden Beachtung/ Zustimmung.Das stimmt, auch die Idee, Gemeinden sollten bevorzugt tagesverfügbare Einsatzkräfte zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden, wird wohl vorher schon jemand gehabt haben. Letzterer Vorschlag legt aber für mich die Vermutung nahe, dass der Mitarbeiter des Landerechnugshofes glaubt, mit Menschen zutun zu haben, die nicht bis drei zählen können. Und wenn man als Landesbehörde dieses Gefühl vermittelt, hat man sich vielleicht doch nicht intesiv genug mit der Materie auseinandergesetzt. Die Schlüsse mögen ja in bestimmten Einzelfällen zutreffen, die Datenbasis, die erhoben wurde bleibt aber im Dunkeln (die Namen der Städte wurden meines Wissens nicht veröffentlicht) und die Bewertungskriterien sind (möglicherweise) nicht zutreffend, weil (möglicherweise) für andere Siedlungsstrukturen gedacht. Damit ist die Aussage die getroffen wurde zwar plakativ und gut zu verkaufen (man stützt sich ja auf eine Statistik, die schon fast 40 Jahre Bestand hat), aber nicht nachvollziehbar. Und das ist schwach für eine Aussage mit dieser Tragweite. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|