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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNDS: Freiwillige Feuerwehr in Not?    # 92 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen789971
Datum07.06.2014 12:03      MSG-Nr: [ 789971 ]25832 x gelesen
Infos:
  • 10.06.14 RLP hat auch Zeitprobleme
  • 10.06.14 Wie viel Zeit braucht die Fw für eine Rettungsaktion? (Sience Slam Hamburgf)
  • 09.06.14 "Lokalzeit": Feuerwehr Odenthal (NRW) muß zusätzlichen Standort schaffen, um die Hilfsfrist einhalten zu können.
  • 06.06.14 Bericht des Landesrechnungshofes Niedersachsen
  • 05.06.14 Artikel in der Braunschweiger Zeitung
  • 05.06.14 Bericht der NordWestZeitung

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo,

    geschrieben von Fabian W.:
    Statt diesen Bericht als Chance zu sehen, laufen die ersten Abwehrreaktionen. Typisch sind dann: Wie konnten die das ermittel? Auf welche Grundlage arbeiten die? Die haben doch keine Ahnung von Feuerwehren. Vieles wird dann als persönlicher Angriff wahrgenommen.
    Andersherum wird allerdings auch ganz schnell ein Schuh draus: Hinterfragt man mal ganz vorsichtig, was der Rechnungshof da eigentlich so "geprüft" hat, macht man sich schnell einer "typischen Abwehrreaktion" verdächtig oder wird gar in die Ecke des "persönlich angegriffen fühlens" geschoben. Denn ich finde, einiges, was der Landesrechnungshof da zur unumstößlichen Feuerwehrwahrheit erklärt, ist durchaus hinterfragenswert. Angefangen bei den 8 min., in denen eine Gruppe vor Ort sein müsse.

    Wobei dem vorauszuschicken ist, dass sich der eigentliche Bereicht des Rechnungshofs auch etwas anders liest, als der reißerische Bericht (z.B.) der Braunschweiger Zeitung.

    Aber kommen wir zurück zu den acht Minuten: Hier schreibt der Landesrechnungshof, es müsse innerhalb von vier Minuten mindstens in Gruppenstärke und mit der Anzahl der notwenigen Atemschutzgeräteträger ausgerückt werden, um nach weiteren vier Minuten Fahrtzeit innerhalb von 8 Minuten vor Ort zu sein, da nur dann eine Menschenrettung bei einem zeitkritschen Notfall gewährleistet sei. Der Landesrechnungshof stützt sich hier offensichtlich auf die allgemein bekannte AGBF Empfehlung für die Feuerwehrbedarfsplanung in Städten und erklärt diese kurzerhand zum allgemeinverbindlichen Standard.

    Hier sind wir schon mal am ersten Knackpunkt angelangt: AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland. Das Papier nennt sich weiter "Empfehlung für Qualitätskriterien für die Feuerwehrbedarfsplanung in Städten". Auch wenn diese Empfehlung inzwischen mitunter als allgemeingültig angesehen wird, steht da ausdrücklich nichts von ländlichen Freiwilligen Feuerwehren! Dies wurde hier inzwischen auch schon mehrfach diskutiert, die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Empfehlung auf FF (auf dem Land) ist durchaus umstritten. Siehe zum Beispiel auch: LUELF & RINK - Probleme aus der Praxis der Bedarfsplanung und Gedanken zu künftigen Lösungsansätzen. Dieses Papier kommt u.a. klipp und klar zu dem Schluß, dass (eine Eintreffzeit von) "8 Minuten flächendeckend in relevant bebauten Gebieten im reinen "Freiwillige Feuerwehr System" Erfahrungsgemäß nicht zu schaffen ist" (siehe Seite 16). Die einschlägigen Erlasse für die Feuerwehren in Niedersachsen kennen aus eben diesen Gründen übrigens auch keine verbindliche Hilfsfrist. Auch dies verkennt der Landesrechnungshof. Interessant wäre in diesem Zusammenhang übrigens am Rande auch, was der Rechnungshof zur Eintreffzeit des Rettungsdienstes von max. 15 min. (Zielerreichungsgrad 95%) sagt... Zuletzt kommt der Landesrechnungshof letztlich ja zu dem Schluß, dass Fusionen von Ortsfeuerwehren nicht tabu sein dürfen. - Die Frage, wie dabei die von ihm angenommenen, "sportlichen" Eintreffzeiten (dann) gewährleistet werden sollen, bleibt er allerdings schuldig. Vielleicht spannend wenn man den Rechnungshof mal fragen würde, wie er denn meint, die von ihm für verbindlich erklärten acht Minuten tatsächlich konsequent - auf dem Land - umsetzen könnte? -> Hauptamtlichkeit! Und dies sind nur die ersten Punkte, die für eine sehr kritische Hinterfragung des Rechnungshof Berichts Anlass geben sollten.

    Weiter bemängelt der Landesrechnungshof im Kern seines Berichts zum Beispiel die vermeintlich fehlende Bedarfsplanung, bemängelt eine vermeintlich unszureichende Dokumentation, die für die "Überprüfung der Einhaltung der Schutzziele erforderlich" sei, und gipfelt in der Behauptung, "der optimale Standort der Stützpunktwehren sei durch eine Gefährdungsanalyse zu ermitteln". Das ist sachlich schlicht falsch! Abgesehen davon, dass es weder "das Schutzziel" in Niedersachsen gibt (siehe vorstehend), noch die Standorte von Stützpunktfeuerwehren durch eine Gefährdungsanalyse zu ermitteln sind (die haben sich in der Regel historisch in den größeren Ortschaften der Gemeinden ergeben und sind insofern auch nicht unbedingt sachlich unbegründet), ist für die niedersächsischen Feuerwehren zunächst mal die Feuerwehrverordnung, mit ihren relativ starren Vorgaben zum Aufbau der Gemeindefeuerwehren (§1) und zur Mindestausrüstung (§4), verbindlich.

    Im §6 - Befreiungen ist dann zu lesen:

    (1) Von den Vorschriften des § 1 Abs. 2 und 3 und des § 4 Abs. 3 und 4 ist auf Antrag zu befreien, wenn durch einen Brandschutzbedarfsplan oder ein vergleichbares Konzept nachgewiesen wird, dass die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr auch ohne Einhaltung dieser Vorschriften sichergestellt ist.

    Dass eine echte, sauber begründete und zu Papier gebrachte Brandschutzbedarfsplanung natürlich nicht schlecht ist, steht völlig außer Frage. Die folgenden Feststellungen des Landesrechnungshofs in seinem Bericht erachte ich allerdings schlicht als unzutreffend:

    "Die zwölf geprüften Gemeinden konnten mir nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren sicherstellen."

    "Keine der geprüften Gemeinden konnte am Gefahrenpotenzial orientiert begründen, weshalb sie die Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren in ihrer Anzahl und an den betreffenden Standorten eingerichtet hatte."

    Doch, die gepüften Gemeinden halten sich an geltendes Recht und haben nach der gültigen Fassung der Feuerwehrverordnung die notwendigen Ortsfeuerwehren - zusätzlich als Feuerwehrstützpunkt oder -schwerpunkt - aufgestellt, in genau der vorgeschriebenen Anzahl. Dass die Feuerwehrverordnung in diesem Punkt vielleicht nicht optimal ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, dass das Instrument Bedarfsplan in Niedersachsen noch relativ neu ist, ebenfalls.

    Mein Fazit daher, ohne jetzt noch jeden weiteren Punkt auseinander zu nehmen (z.B. die vermeintlich mangelnde Dienstbeteiligung - auch hier z.B. werden wesentlich mehr Dienste angeboten als mindestens vorgeschrieben, so dass mit angenommen 50% Teilnahme die Pflicht locker erfüllt ist):

    Geschrieben von Fabian W.:
    Aber vielleicht sollte man sich ernsthaft fragen, stimmen die Behauptungen nicht doch. [...] Ich finde es gut, dass jemand es mal gewagt hat, das Offensichtliche auszusprechen. Nur so kann man etwas verändern.
    Sicherlich hat der Landesrechnungshof mit manchen seiner Rügen durchaus recht, sicher legt er an mancher Stelle den Finger in Wunden - die im Feuerwehrwesen durchaus auch bekannt sind. Ein ganz großer Wurf oder eine "schonungslose Offenlegung" ist der Bericht allerdings ganz sicher nicht, dafür enthält er einfach zu viele, meines Erachtens auch ganz schlicht sachliche (und fachliche) Mängel! Und vesteigt sich zum Teil auch in ziemlich - ich nenne es jetzt mal -"abgehobene Ratschläge" - "Unterstützungsabteilung", was genau sollen wir denn da machen, wen rekrutieren, für was für konkrete Aufgaben bietet sich die Unterstützungsabteilung denn an? Einfach Schlagworte einwerfen ist das eine, die Umsetzung etwas ganz anderes...

    Und zuletzt - schlaue Ratschläge wie diesen zum Beispiel:

    "Die Gemeinden sollten daher bevorzugt tagesverfügbare Einsatzkräfte zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden."

    ... brauchen die Feuerwehren (resp. Gemeinden - und in der Folge die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren) in Niedersachsen vielleicht nun wirklich nicht - vom Rechnungshof. Da ist man dann doch vielleicht "etwas" übers Ziel hinaus geschossen...


    Gruß

    Daniel

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