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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 789875 | ||
Datum | 05.06.2014 20:21 MSG-Nr: [ 789875 ] | 25649 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Rechnungshof. in Gruppenstärke und mit Atemschutzausrüstung innerhalb von vier Minuten ausrücken, um nach weiteren vier Minuten den Einsatzort zu erreichen. Steht irgendwo für Niedersachsen verbindlich geschrieben: * dass eine Gruppe die Mindestausrückestärke ist? (Dann dürften ja auch Staffelfahrzeuge nicht erlaubt sein) * das die Feuerwehr in 4 min Ausrücken muss? * das die Feuerwehr nach 8 min Eintreffen muss? Diese drei Punkte kann ich nirgendwo rechtsverbindlich erkennen. Um überall die nötige personelle Mindeststärke vorhalten zu können, fordert der Rechnungshof, auch über Fusionen von Ortsfeuerwehren nachzudenken. Und weniger Standorte werden dann schneller erreicht und man kann schneller ausrücken? das erschließt sich mir nicht. Aber solange die Quelle noch nicht verfügbar ist muss man wohl noch im Nebel stochern. Gruß Ingo | ||||
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