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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Gerätetester für VDE-Prüfung | 13 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 789158 | ||
Datum | 28.05.2014 16:19 MSG-Nr: [ 789158 ] | 2562 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus G. Reicht eigentlich eine Prüfung der fw-technischen Geräte? (Stichsäge, Strahler....) oder muss der PC oder die Kaffemaschine auch geprüft werden? Es muss jedes Gerät geprüft werden. Der Dienstherr kann aber die Prüffrist verändern. Dazu sind Gerätegruppen zu bilden. Ist die Fehlerrate innerhalb einer Gruppe gering genug, so kann die Prüffrist erhöht werden. Konkret: Ist festzustellen, dass die PCs "nie" (*) durchfallen, so darf für diese Gerätegruppe beispielsweise ein Zweijahrestakt festgelegt werden. (*) Unverbindlich: Ich glaube max. 2% Fehlerrate. Geschrieben von Markus G. Wie sieht das mit der Prüfung der Hausinstallation aus? Muss die auch geprüft werden? Ja. Im THW z.B. alle vier Jahre. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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