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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 789083 | ||
Datum | 26.05.2014 16:26 MSG-Nr: [ 789083 ] | 23055 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo H. Und damit bei der Erkenntnis, dass die Rechnung der Stadt im vorliegenden Fall alles andere als unverschämt ist Bloß weil es jemanden gibt, der noch teurer ist heißt das ja noch nicht, dass die "billigere" Rechnung damit automatisch angemessen ist oder angemessener gewesen wäre. Immer dran denken: Der Begünstigte der Dienstleistung wird nachher immer fragen, ob es irgendeinen Weg gegeben hätte, die Leistung für noch weniger Entgeld zu erbringen. Und sobald solch ein Weg gegeben ist, wir sich ein Richter finden[*], der die Rechnung dann entsprechend kürzt oder komplett streicht. Geschrieben von Ingo H. (Der Gewerbetreibende, dem da ein Auftrag durch die Lappen gegangen ist, wird btw auch seine eigene Meinung zu dem Vorgang haben :-) Ich habe es aufgegeben, auf Beschwerden der Gewerbetreibenden oder Verbände zu hoffen, es bleibt auch so mehr als genug Arbeit über ... [*] Was ich nicht einmal für falsch halte. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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