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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 789048 | ||
Datum | 25.05.2014 21:50 MSG-Nr: [ 789048 ] | 23249 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. Klar, wenn der Richter das akzeptiert. Genausogut kann er aber sagen wenn die Feuerwehr so "unflexibel" ist warum soll der Bürger dann soviel dafür zahlen, bei der Nachbarwehr XY geht es doch auch. Landesweit gültiger Erlass ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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