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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar86 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen789048
Datum25.05.2014 21:50      MSG-Nr: [ 789048 ]23249 x gelesen

Geschrieben von Andreas R.Klar, wenn der Richter das akzeptiert. Genausogut kann er aber sagen wenn die Feuerwehr so "unflexibel" ist warum soll der Bürger dann soviel dafür zahlen, bei der Nachbarwehr XY geht es doch auch.


Landesweit gültiger Erlass ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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