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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | MLF in RLP mit begehbarem Dach und Ausführung | 34 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 789026 | ||
| Datum | 25.05.2014 11:14 MSG-Nr: [ 789026 ] | 16092 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gregor S. Nun, das mit der Schiebleiter ist ein WUNSCH bzw. eine Idee - anstatt Schiebleiter würde man auf einem Dach ja auch bequem Einreißhaken, Schaufel, Besen usw. unterbringen können. Und die andere Leiter (egal welche) würde, wenn auf dem Dach, den gesamten Aufbau unterteilungs-flexibler machen. Bei dem Fahrgestell und den üblicherweise darauf realisierten Aufbauten hast du bei 7,49t zul. GG. sowieso mehr als genug Raumreserve, um alle da noch verladbaren Gegenstände (außer der Leiter) IM Aufbau unterzubringen. Da ist die Entnahme wesentlich einfacher und sicherer, außerdem spart das nicht begehbare Dach je nach Aufbauhersteller deutlich Gewicht. Geschrieben von Gregor S. Und nach meinem Wissensstand sind die 7,5 t IMMER unumgänglich, da die Sondergenehmigung für FS Kl. B die 8,5 t NICHT absegnet. Das ist ein anderes Thema. Der FW-Führerschein geht nur bis 7,5t. Wenn ihr den nutzen wollt, sind die 8,5t nicht möglich, da ist dann natürlich Klasse C nötig. Hat aber erstmal nichts mit der grundsätzlichen Möglichkeit zu tun, auch in RLP ein MLF mit 8,5t bezuschußt zu bekommen. Gruß, Michael | ||||
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