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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar | 86 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 788899 | ||
Datum | 22.05.2014 15:43 MSG-Nr: [ 788899 ] | 24990 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Volker L.: Ich kenne es von der Feuerwehr Erlangen so, dass in allen Fällen bei denen es nicht um Brandeinsatz oder Menschen- /Tierrettung handelt, zuerst ein Beauftragungsformular (vom Hilfe Anfordernden) unterschrieben werden muß, bevor die Feuerwehr tätig wird. Ich schmeiße hier mal zwei Begriffe in die Runde: Geschäftsführung ohne Auftrag, (bei) Gefahr im Verzug? Auch in Erlangen gibt es da unter ziemlicher Garantie nicht zuerst einen unterschriebenen Zettel. Dazu auch gleich mehr. Gruß Daniel | ||||
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