Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar #
| 86 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 788860 |
Datum | 22.05.2014 07:42 MSG-Nr: [ 788860 ] | 26813 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Stephan S.Mit welcher Begründung würdest du denn bitte schön Kameraden die in Bereitstellung waren mit in Rechnung stellen?
Weil vielleicht die Kommune durch die Kameraden in Bereitstellung auch einen finanziellen Aufwand hat? Weil vielleicht ein AG eines Kameraden trotz allem den Lohnausfall geltend macht, auch wenn der nur kurze Zeit weg war?
Es ist nun einmal so, dass bei Feuerwehrs immer mehr Leute alarmiert werden, als gebraucht werden. Und warum soll die Kommune (also der Steuerzahler) das selbst tragen, wenn es einen kostenpflichtigen Verursacher gibt? Wie oben schon geschrieben wurde: wenn es in der Kostenerstattungssatzung drin steht, ist es erst 'mal so....
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