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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrfahrzeug fällt durch Abnahmeprüfung | 14 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 788857 | ||
| Datum | 21.05.2014 22:54 MSG-Nr: [ 788857 ] | 9072 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan S. Oha....bei dem Preis spätestens hätte ich mir das noch mal überlegt....Dafür hat man die Truppe eben in Eigenleistung eine benachbarte Scheune zum Stellplatz umbauen lassen, so konnte man sich das dann wohl wieder geraderechnen. Ersetzt wurde mit dem Fahrzeug in dem 550-Ew-Ort dann übrigens ein TSF (gut, die werden damit auch überörtlich eine Rolle spielen), und begründet wurde das ganze mit Hilfsfristen bzw. der Erfordernis eines wasserführenden Fahrzeuges dort nach Feuerwehrbedarfsplanung. Manchen Kommunen scheint es eben doch noch gut zu gehen... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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