Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vorteile durch Dienst in einer FF | 49 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 788613 |
Datum | 17.05.2014 08:25 MSG-Nr: [ 788613 ] | 6856 x gelesen |
Infos: | 26.04.13 welche Landkreise machen mit bei der Ehrenamtskarte
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SWR:So müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr mit ehrenamtlicher Arbeit verbringen, für die es keine finanzielle Aufwandspauschale gibt. Die Frage ist, wie der Nachweis aussehen soll und welche Zeiträume am Ende wie wirklich angerechnet werden. Die 5h/Woche erreiche ich selbst als Wehrführer noch nicht jede Woche (is aber eh egal, dank meiner "finanziellen Aufwandspauschale" bin ich raus), ob die 250 pro Jahr und damit statistisch 5 pro Woche erreicht werden kann dann schon an einem entsprechenden längeren Einsatz liegen. Selbst bei Wehren bzw. Angehörigen, die mit Ausbildungsdiensten schon einiges an Stunden erreichen.
Rund würde die Sache (für Feuerwehrangehörige) dann, wenn man es macht wie z.B. in Bayern: Mitgliedschaft und abgeschlossene Grundausbildung reichen als Vorraussetzungen aus, Zeitvorgaben fallen weg.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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