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Notarzteinsatzfahrzeug
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF?10 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen788577
Datum16.05.2014 11:37      MSG-Nr: [ 788577 ]3501 x gelesen

Moin,

in Hessen ist das aufgrund von § 2 Abs. 2 Nr. 1 grundsätzlich abzuleiten, dass der Fahrer eines wie auch immer gearteten Rettungsmittels Rettungshelfer sein muss. Z.B. aus dieser kleinen Anfrage im Landtag lässt sich entnehmen, dass grundsätzlich Fahrer eines NEF sein kann, wer Rettungssanitäter ist und über zweijährige Berufspraxis verfügt. Die Originalquelle dazu weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht, im Rettungsdienstplan hab ich auf anhieb nichts dazu gefunden.

Letzteres deckt sich m.W. auch mit der gelebten Praxis dort, wo nicht z.B. der ÄLRD auf lokaler ebene etwas anderes vorgibt. Ich bin dementsprechend auch einige Jahre als RS NEF gefahren.

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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