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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWichtiger Hinweis zum Thema Schutzstecker im Fw.-Einsatz102 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg788419
Datum13.05.2014 13:19      MSG-Nr: [ 788419 ]37412 x gelesen
Infos:
  • 26.05.14 Sicherheitshinweis zur Verwendung von ortsveränderlichen Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen (PRCD-S) [PDF]
  • 13.05.14 Wichtige Hinweise zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen

  • hallo,

    Geschrieben von Hanswerner K.Es ist aber der "worst case". Wäre z.B. in Korntal gar kein PE angeschlossen gewesen, wäre mit dem PRCD auch nichts schief gegangen.
    Dazu einige Hintergrundinfos aus der Gerichtsverhandlung gegen den Hausbesitzer am AG Ludwigsburg:

    Die Steckdose in die die Tauchpumpe vom Sohn des Hausbesitzers eingesteckt wurde war mit klassische Nullung angeschlossen.

    Der Hausbesitzer ( "elektrotechnischer Laie" ) hat bei Arbeiten an der Heizungsanlagen die Zuleitung zum Keller usw. beschädigt. Er hat dann den Schaden selbst repariert. Dabei hat er die Phase (L) und den Nullleiter (N) vertauscht.

    Dies hatte zur Folge daß an einigen Steckdosen in dem betroffenen Bereich auf dem Schutzleiterkontakt die Netzspannung von 230V anlag. Dies wurde nicht bemerkt.

    Der Feuerwehrmann hat bei dem Hochwassereinsatz im Wasser stehend die Tauchpumpe im Keller ins Wasser gestellt. Der Sohn des Hausbesitzers wurde durch Zuruf aufgefordert die Anschlussleitung der Tauchpumpe einzusteckten.

    Beim Einstecken hat die Tauchpumpe dann auf dem Griff bzw. Gehäuse eine Spannung geführt. Dies war die Ursache für den tödlichen Stromschlag.

    Die Tauchpumpe wurde ohne eine Art von Schutzschalter verwendet. Es war nur ein Schukostecker montiert. Kein Schutzschalter. Es wurde auch kein Schutzschalter dazwischen gesteckt.

    Die Frage ist da dann ob die zu der Zeit bei Feuerwehrs üblichen Schutzschalter dieses Fehlerbild (Spannung auf dem Gehäuse) überhaupt erkennen konnte.

    Die Verteidigung hat die fehlenden Schutzschaltung in ihrer Verteidigungsstrategie aufgenommen. Dies hatte dann aber bei der Urteilsverkündung soweit ich mich jetzt noch errinnern kann keine Rolle mehr gespielt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Geändert von Jürgen M. [13.05.14 13:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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