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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Führungsassistent ELW | 50 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 788030 | ||
Datum | 06.05.2014 08:17 MSG-Nr: [ 788030 ] | 12511 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Lüder P. In der hessischen Richtlinie ist ein weisser Abschnittsleiter eine Ebene über dem ZF und unter dem EL. Eigentlich sollte es den nur geben, wenn er mindesten zwei Züge führt und er einen gleich hohen weiteren AL neben sich hat damit bin ich nicht ganz einverstanden. M.E. folgt die Abschnittsbildung nicht zwingend alleine aus der Anzahl der unterstellten Einheiten, also einem organisatorischen Element, sondern kann auch aus räumlichen und anderen organisatorischen Gesichtspunkten heraus erfolgt. Wichtig ist die Aufgabenstellung: Wenn ich eine selbstständige taktische Einheit aus z.B. zwei Gruppen bilden möchte, die ich aus taktischen und technischen Gesichtspunkten geschlossen halten will, dann brauche ich zu deren Führung einen Zugführer, der durch seine Handlungen auf das tun und lassen seiner Helfer einwirkt. Habe ich eine Einsatzaufgabe oder einen Teil der Einsatzstelle, zu deren Abarbeitung ich jemanden verantwortlich einteile, und dem ich Ressourcen nach bedarf zuteile oder entziehe, dann bilde ich einen Abschnitt. Ob Zugführer oder AL ist also nicht alleine davon abhängig, welche und wie viele Einheiten ich unterstelle, sondern auch von der Art und Weise der Aufgabendelegation - gibt der Einsatzleiter Leitungsaufgaben ab, oder wird nur die Ausführung taktischer Anweisungen erwartet? ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!
Geändert von Matthias O. [06.05.14 08:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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