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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Baum beseitigt - Unfallwagen übersehen | 74 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 787729 | ||
Datum | 28.04.2014 14:57 MSG-Nr: [ 787729 ] | 13016 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. 1. Seit wann gibt es sowas von dort? ;-) Das gibt´s zugegebenermaßen noch nicht lange. Es gab aber wohl einen oder mehrere ausschlaggebende Punkte... Wurde wohl gemeinsam mit dem Multiplikatorenprogramm aus der Taufe gehoben. Geschrieben von Sebastian K. 2. Unter "unmissverständlich" verstehe ich was anderes (im Bezug auf die Lichtgeschichte, die Zuständigkeit an sich z.B. ist dort schön beschrieben). Da haben wir wieder den Salat, es kommt auf die jeweilige Lage an. Geschrieben von Sebastian K. Die "Vertretbarkeit" ist also im Einzelfall zu beurteilen. Ja. Es gibt halt per Definition nicht "hell" und "dunkel". Im Endeffekt kommt es immer drauf an, was der Oberguru bei der jeweiligen Lage erkundet. Geschrieben von Sebastian K. Spätestens da wirds dann aber irgendwie schon etwas seltsam. Oder kann ich mit einer "Rettungs"säge weniger Schaden anrichten als mit einer einfachen "Motorsäge"? Ich vermute, meinem Bein wäre es z.B. egal, womit es verunstaltet würde. Ich behaupte ja! Ich setze mal die Kenntnis voraus, wie eine Rettungssäge aussieht. Lt. Bedienungsanleitung ist vorher die Schnitttiefe abzuschätzen und diese mit dem Tiefenbegrenzer einzustellen. Das schließt natürlich nicht aus, dass es zu einer Schnittverletzung kommt. Allerdings sieht die UK das nicht so kritisch, da hier von einer Brandbekämpfungstätigkeit mit der Gefahr einer Stichflammenbildung auszugehen ist und somit HuPF 1&4 zu tragen ist, was lt. UK einen gewissen Schnittschutz mit sich bringt. Geschrieben von Sebastian K. Ich merke, dass die durchschnittliche Feuerwehr mehr Licht dabei haben dürfte als das durchschnittliche forstwirtschaftliche Fachpersonal. Diese werden aber auch ab und zu mal im dunklen oder in der Dämmerung tätig. Die Stuttgart21-Gegner können das bezeugen ;-) Deren Einsatz in dem Zusammenhang war sicher genauso fragwürdig wie der der Polizei... Geschrieben von Sebastian K. Ich merke allerdings auch, dass Lichtsensoren am PKW dir selbst in unserer Gegend hier schonmal auf die Nerven gehen können, wenn du am helllichten Tag bei Sonnenschein und blauem Himmel Straßenabschnitte durch den Wald fährst und der Schatten da schon ausreicht, damit irgendwer meint die Grenze zwischen "Tageslicht" und Dunkelheit sei überschritten. Eben. Wer definiert das? Auf dem Wasser ist das als unsichtiges Wetter definiert: Sichtbeeinträchtigungen durch Nebel, Regen, Schnee, Rauch etc. unter 1000m. Geschrieben von Sebastian K. Und am Ende steht in der GUV Forsten: Fällarbeiten bei Tageslicht. Da könnte man auch mal überlegen, ob eigentlich jede Tätigkeit mit einer Säge an einem Baum gleich eine Fällarbeit ist, oder ob für die Aufarbeitung diese Nennung in der UVV selbst schon wieder lockerer zu sehen ist. Rodungsarbeiten fallen auch darunter, steht in der Publikation des GUV. Geschrieben von Sebastian K. Dass ein Sturm Bäume trotz Dunkelheit fällt, wird sich nicht verhindern lassen. Dass solche Bäume dann manchmal doch Feuerwehrarbeit sind, auch nicht. Wann sind sie Feuerwehrarbeit? Bei Gefahr in Verzug. Eine blockierte Straße zählt lt. GUV ausdrücklich nicht dazu. MfG Daniel | ||||
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