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Thema | Berlin: Freifahrt für Uniformierte BF/FF/JF | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 787412 | ||
Datum | 23.04.2014 08:10 MSG-Nr: [ 787412 ] | 4589 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Tim Krüger--- Das freie Fahren gilt grundsätzlich nur für Dienstfahrten Das ist so nicht richtig. Die Freifahrten begründen sich durch das (vollständige) Tragen der Uniform bzw. Dienstkleidung und nicht durch den dienstlichen Zweck. Allerdings reist man privat eher seltener in Dienstkleidung ;-) Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | ||||
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