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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Warnung der Bevölkerung; Wirkung der Sirenentöne in der Praxis | 45 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 786850 | ||
Datum | 13.04.2014 23:11 MSG-Nr: [ 786850 ] | 11091 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Und dass die Bevölkerung dort in weiten Teilen zumindest informiert ist, sollte man nun wirklich annehmen können. Denn: Rund um die Betriebe die der Störfallverordnung unterliegen werden die Regelmäßige Information auch zu den Betreiber aufgaben gehören, darum haben die auch Sicherheitsbroschüren verteilen, dort ist ab Seite 20 Sowohl das Sirenensignal beschrieben wie auch Selbstschutzmäßigens Verhalten und das nicht nur in deutscher Sprache! Geschrieben von Sebastian K. Das letzte Mal 3 (!) Tage vor dem Ernstfall. gab es den Probealarm. Insofern denke ich schon das die Bevölkerung als informiert einzuschätzen ist. Sofern die Medienberichte stimmen, gab es vom Betrieb lediglich eine D2-Meldung. D2 = Auswirkungen außerhalb der Werksgrenzen nicht auszuschließen. Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine großflächige oder anhaltende Geruchseinwirkung festzustellen ist, eine Gefährdung der Gesundheit aber nicht besteht Soweit den Berichten zu entnehmen war außerhalb zwar eine Nasimetrische Wahrnehmung möglich aber es bestand subjektiv keine Gefährdung. Resultierten die 1.000 Anrufe bei der Leitstelle der Sirenenwarnung oder der Nasimetrischen Messung ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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