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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 786794 | ||
Datum | 12.04.2014 14:59 MSG-Nr: [ 786794 ] | 8048 x gelesen | ||
Wie schon verschiedene andere User hier, sehe ich die Lösung nicht in der individuellen, rechtlichen Durchsetzung des Freistellungsanspruches, sondern in einem Anreizsystem für die Unternehmen. Mein Vorschlag wäre hierzu zusätzlich zur Ersatttung des Verdienstausfalls, Steuervergünstigungen, entsprechend der amerikanischen Tax Credits auszuloben. Ich glaube ein solches Verfahren wäre insgesamt recht fair - warum? Die Freiwillige Feuerwehr spart den Kommunen als Träger der Feuerwehr einiges an Kosten im Vergleich zur Wehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. einer Berufswehr. Wenn nun ein Untenehmen dieses Ziel unterstützt, würde ich es als fair empfinden, das Unternehmen an den Einsparungen zu beteiligen. Die Steuererleichterung sollte im optimalen Fall eine Steuer bertreffen, die vor allem der Kommune zu Gute kommt - was, so glaube ich, bei der Gewerbesteuer der Fall ist. Hier wäre es doch sicher einfach, den Unternehmen einen "Rabatt" auf den Hebesatz der Steuer zu gewähren, wenn x% der Belegschaft für den Dienst in der Feuerwehr bereitgehalten werden. Ein interessanter Nebeneffekt: Steuern zahlen nur die profitablen Unternehmen. Hingegen Unternehmen, die aktuell eh wirtschaftliche Probleme haben, hätten also keinen Anreiz aber auch keine Bestrafung, wenn sie ihre Mitarbeiter nicht freistellen würden. Letztlich: Für (profitable) Unternehmen wären freiwillige Feuerwehrleute, je nach Höhe des Steuerrabatts, attraktive Mitarbeiter und damit würde unser Ehrenamt tatsächlich mal gefördert. Cheers, Sascha | ||||
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